HILFE BEI UNFALL
TIPPS - WENN ES ZUM UNFALL KOMMT
Im Falle eines Unfalles sind Sie meist auf sich allein gestellt. Hier ein paar Tipps, damit Sie den Ihnen zustehenden Ansprüchen nicht hinterherlaufen müssen.
- Die Unfallstelle sichern, leisten Sie erste Hilfe, sofort die Polizei und wenn nötig einen Rettungswagen rufen.
- Ruhe bewahren – Nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen, die Unfallstelle nicht verlassen.
- Keine spontanen Schuldanerkenntnisse abgeben, bemühen Sie sich um Unfallzeugen und lassen Sie sich die Adressen geben.
- Nichts am Unfallort verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, Skizze anfertigen oder fotografieren.
- Unfallbericht ausfüllen – Falls Sie einen Unfallbericht nicht zur Hand haben, notieren Sie den Namen des Fahrers (Führerschein) und den des KFZ – Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners.
- Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie Unstimmigkeiten und angegebene Sachverhalte.
- Lassen Sie sich vor Ort von nichts und von niemandem beeinflussen. Nehmen Sie keine kostenlosen Angebote von unseriösen „Unfallhelfern“ an, mit denen die Abtretung Ihrer Schadenansprüche verbunden sind.
- Behalten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird.
- Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen mit der entsprechenden Qualifikation (z. B. Zertifizierung). Diese Kosten werden bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
WICHTIGE PUNKTE NACH EINEM UNFALL
Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen.
Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines vom ihm vorgelegten Schadengutachten erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Wertminderung für Ihr Fahrzeug. Die Höhe der Wertminderung wird von uns ermittelt und im Gutachten ausgewiesen
Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung beziehungsweise ist in Reparatur können Sie anstatt eines Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und dem Fahrzeugalter. Der Tagessatz wird im Gutachten ausgewiesen.
Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
WER DEN SCHADEN HAT (PRESSEINFORMATION)
Viele Versicherungen bieten nach Unfällen einen umfassenden Service an. Das ist bequem,
muss aber nicht unbedingt zum Vorteil des Geschädigten sein.
Es klingt verführerisch: Nach einem Unfall verspricht die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, sich um alles zu kümmern. Sie lässt den beschädigten Wagen abholen und zu einer Werkstatt bringen. Während der Reparatur sorgt sie für ein Ersatzfahrzeug. Das ist bequem, doch die Bequemlichkeit hat ihren Preis. Denn die Haftpflicht- Versicherung des Unfallverursachers hat vor allem ein Interesse: Sie will die Kosten für die Schadenabwicklung so gering wie möglich halten. Das Opfer, das am Unfall selbst keine Schuld trägt, hat dann oft das Nachsehen.
„Als Geschädigter weiß ich oft gar nicht, wo mein Fahrzeug repariert wird oder ob alte Ersatzteile verwendet werden“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Roman Becker, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Das Problem: Läuft für das Auto noch die Herstellergarantie, muss eine Fachwerkstatt das Auto in Stand setzen, damit der Garantieanspruch nicht verfällt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom April 2003 muss die Versicherung die Kosten einer Markenwerkstatt übernehmen. Versicherungen versuchen dennoch häufig ihre Vertrags- werkstätten durchzusetzen, um die Kosten zu reduzieren.
Becker empfiehlt daher, einen Anwalt einzuschalten und ein unabhängiges Gutachten einzuholen. Die Gutachter der Versicherungen seien oft parteiisch, und der Geschädigte erhalte selten eine Kopie der Beurteilung. Weiter-gehende Schadenersatzansprüche kann er dann nicht geltend machen. Besonders bei neueren Wagen ist ein Gutachten aber besonders wichtig, denn durch eine fehlerhafte Reparatur sinkt der Wiederverkaufswert. Sofern das Unfallopfer keinerlei Schuld am Unfall trifft, muss die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten der Schadensabwicklung tragen – vom Anwaltshonorar, über das Gutachten bis zu den Reparaturkosten.
Bei dem Trend zum Schadensmanagement aus einer Hand bleibe außerdem häufig die Unkostenpauschale unberücksichtigt, die je nach Bundesland zwischen 15 und 40 Euro für Porto- und Telefonkosten ausmache, warnt Anwalt Becker. Dasselbe gilt für die Nutzungsausfallentschädigung: Wer keinen Mietwagen in Anspruch nimmt, kann entsprechend seinem Fahrzeugtyp eine bestimmte Pauschale beziehen. Bei Personenschäden, die zu Schmerzensgeld führen könnten, sollten Sie immer einen Anwalt und einen Arzt konsultieren. Der Arzt sollte Art und Umfang der Verletzung dokumentieren.
Nach Angaben des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) ziehen aber nur fünf Prozent der Unfallgeschädigten einen Anwalt hinzu. Etwa 40 Prozent lassen den Schaden durch einen unabhängigen Gutachter beurteilen. „Durchschnittlich hat ein Autofahrer nur alle zehn Jahre einen Unfall – deshalb herrscht häufig große Verunsicherung, welche Rechte bestehen“.